Reihenuntersuchung

Die schulzahnärztliche Untersuchung ist laut Art. 60 VSG obligatorisch. Sie kann vom Schulzahnarzt oder einem privaten Zahnarzt bzw. Zahnärztin vorgenommen werden.

 

Entscheiden Sie sich für den Schulzahnarzt, können Sie am betreffenden Datum die Zahnkarte Ihrem Kind mit in die Schule geben.

 

Entscheiden Sie sich für den privaten Zahnarzt/Zahnärztin, vereinbaren Sie selbst einen Termin mit Ihrem Zahnarzt und nehmen an diesem Termin die Zahnkarte Ihres Kindes mit.

Die Kosten dieser Untersuchung übernimmt die Gemeinde. Somit können Sie die Rechnung (oder Kopie der Rechnung mit Angabe Ihrer IBAN Nummer) für die Untersuchung dem Schulsekretariat zukommen lassen. 

 

Beachten Sie:

Kontrollen aufgrund kieferorthopädischen Eingriffen und Spangen zählen nicht als Reihenuntersuchung.

Stellt der Schulzahnarzt oder der private Zahnarzt/Zahnärztin fest, dass Ihr Kind eine weiterführende Behandlung benötigt, müssen Sie einen Termin bei Ihrem Zahnarzt für die Behandlung vereinbaren. Diese weiterführenden Kosten fallen zu Ihren Lasten. 

 

Zahnprophylaxe

Zur Prävention führt die Schule pro Schuljahr sechsmal ein geführtes Zähneputzen (Zahnprophylaxe) durch. Davon findet das erste Mal unter der Anleitung der Zahninstruktorin statt.

 

Schulzahnarzt Schulen Schangnau

Dr. med. dent. Dominik Hofer

Oberstrasse 20

3550 Langnau i.E.

 

Fachkraft Zahnprophylaxe (Schulzahninstruktorin)

Marianne Röthlisberger

Bühl 16d

3535 Schüpbach

 

Leitung Schulzahnpflege

Schulsekretariat

Rebekka Leuenberger

Dorf 25a

6197 Schangnau

  

sekretariat@schulenschangnau.ch

 

079 564 96 14