Reihenuntersuchung
Die schulzahnärztliche Untersuchung ist laut Art. 60 VSG obligatorisch. Sie kann vom Schulzahnarzt oder einem privaten Zahnarzt bzw. Zahnärztin vorgenommen werden.
Entscheiden Sie sich für den Schulzahnarzt, können Sie am betreffenden Datum die Zahnkarte Ihrem Kind mit in die Schule geben.
Entscheiden Sie sich für den privaten Zahnarzt/Zahnärztin, vereinbaren Sie selbst einen Termin mit Ihrem Zahnarzt und nehmen an diesem Termin die Zahnkarte Ihres Kindes mit.
Die Kosten dieser Untersuchung übernimmt die Gemeinde. Somit können Sie die Rechnung (oder Kopie der Rechnung mit Angabe Ihrer IBAN Nummer) für die Untersuchung dem Schulsekretariat zukommen lassen.
Beachten Sie:
Kontrollen aufgrund kieferorthopädischen Eingriffen und Spangen zählen nicht als Reihenuntersuchung.
Stellt der Schulzahnarzt oder der private Zahnarzt/Zahnärztin fest, dass Ihr Kind eine weiterführende Behandlung benötigt, müssen Sie einen Termin bei Ihrem Zahnarzt für die Behandlung vereinbaren. Diese weiterführenden Kosten fallen zu Ihren Lasten.
Zahnprophylaxe
Zur Prävention führt die Schule pro Schuljahr sechsmal ein geführtes Zähneputzen (Zahnprophylaxe) durch. Davon findet das erste Mal unter der Anleitung der Zahninstruktorin statt.
Schulzahnarzt Schulen Schangnau
Dr. med. dent. Dominik Hofer
Oberstrasse 20
3550 Langnau i.E.
Fachkraft Zahnprophylaxe (Schulzahninstruktorin)
Marianne Röthlisberger
Bühl 16d
3535 Schüpbach
Leitung Schulzahnpflege
Schulsekretariat
Rebekka Leuenberger
Dorf 25a
6197 Schangnau
sekretariat@schulenschangnau.ch
079 564 96 14